Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) 2006.
Sondervereinbarungen zusätzlich zu den AGB für die Hotellerie (AGBH) 2006:
Ausbildungsverein der Bauwirtschaft von Oberösterreich (BAUAkademie BWZ OÖ – BAUAkademie Lachstatthof)
Der Kunde erklärt, jedes Risiko hinsichtlich seiner Ausstellungsgegenstände oder sonstigen Fahrnisse selbst zu übernehmen und – falls dies erforderlich sein sollte – auch eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Für Wertsachen & Bargeld wird keine Haftung übernommen.
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 12 Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es ihm nicht gestattet ist, Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände ohne Zustimmung der BAUAkademie BWZ OÖ innerhalb dessen Räumlichkeiten anzubringen oder aufzustellen. Weiteres verpflichtet sich der Kunde, alle jene Schäden zu ersetzen, die vor (Aufbau) während, oder nach (Abbau) der Veranstaltung (Seminar oder Bankett) von ihm verschuldet werden.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch die BAUAkademie BWZ OÖ. Anfallende Kosten (Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühren) werden in Rechnung gestellt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM anmelden muss. Weiteres erklärt der Kunde, die BAUAkademie BWZ OÖ hinsichtlich aller wie immer gearteten Forderungen der AKM, schad- und klaglos zu halten.
Wird die Verrechnung von Seminar- oder Bankettleistung mit dem Veranstalter nach Personenanzahl vereinbart, ist die fixe Teilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Diese Personenanzahl gilt für die Endabrechnung. Bei höherer Personenanzahl wird der tatsächliche Verbrauch verrechnet. Bei einer Rechnungsaufteilung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 250,00 in Rechnung gestellt.
Sämtliche der angegebenen Preise in EURO (inkl. MwSt.). Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Preise werden 1x am Ende des Kalenderjahres neu berechnet. Zur Berechnung wird der gültige Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres herangezogen. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne jegliche Abzüge innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Die Verrechnung erfolgt gesammelt an die von Ihnen bekannt gegebene Rechnungsadresse.
Die Mitnahme von Tieren (zB. Hunden) ist nicht gestattet.
Als Gerichtsstand wird Linz vereinbart.
Lachstatthof
Tel.: +43 (0) 732 24 59 28 / 20
Fax: +43 (0) 732 24 59 28 / 21
E-Mail: office@lachstatthof.at
Lachstatt 41
A - 4221 Steyregg
office@lachstatthof.at
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Fax. +43 (0) 732 24 59 28 / 21
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